- bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
- ⇡ Rechtsweg.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten — (Zivilprozeßsachen), nach den Reichsjustizgesetzen diejenigen Streitigkeiten, die in das Gebiet der streitigen Gerichtsbarkeit (s.d.), und zwar vor die Zivilgerichte, gehören. Von ihnen sind zu unterscheiden: 1) Die Angelegenheiten der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Binnenschifffahrtsachen — bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus der Benutzung von ⇡ Binnengewässern, soweit sie u.a. Schadensersatzansprüche aus Schifffahrtsunfällen und unerlaubten Handlungen zum Gegenstand haben, und Strafsachen aus Taten, die auf oder an Binnengewässern … Lexikon der Economics
Gerichtsverfassung — (Gerichtsorganisation, hierzu die Textbeilage: »Die Gerichtsorganisation im Deutschen Reich«), der Inbegriff der Grundsätze, die sich auf die Art der Gerichte, deren Unter und Überordnung (Instanzenzug), deren Zuständigkeit und Besetzung (s.d.)… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Schiedsgerichte — zur Entscheidung privatrechtlicher Streitigkeiten sind an Stelle der staatlichen Gerichte zugelassen in dem Umfang und nach den Bestimmungen, wie sie aus dem 10. Buch der Deutschen Zivilprozeßordnung, § 10251048, ersichtlich sind. Hiernach… … Lexikon der gesamten Technik
Sachverständige — (Experten), Personen, die auf einem bestimmten Gebiete der Wissenschaft oder Kunst etc. besonders bewandert und darum zur Beantwortung von dieses Gebiet betreffenden Fragen befähigt sind. Soweit derartige Fragen für die Entscheidung einer… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zivilprozeß — (lat.), Inbegriff der Rechtsgrundsätze über das Verfahren, in dem privatrechtliche Rechtsansprüche zur gerichtlichen Anerkennung gebracht werden sollen, ferner dieses Verfahren selbst. Im erstern Sinn ist Z. gleichbedeutend mit Zivilprozeßrecht.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
AG Groß-Gerau — … Deutsch Wikipedia
Allgemeine Gerichtsbarkeit — Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) sind alle Gerichte, denen Strafsachen oder bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zugewiesen sind (vor allem Zivilverfahren); vgl. hierzu § 13 GVG. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 … Deutsch Wikipedia
Amtsgericht Groß-Gerau — 1987 … Deutsch Wikipedia
Justizgerichtbarkeit — Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) sind alle Gerichte, denen Strafsachen oder bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zugewiesen sind (vor allem Zivilverfahren); vgl. hierzu § 13 GVG. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 … Deutsch Wikipedia